Ein Zusammenschluss betriebsnaher Krankenkassen dringt auf die Einführung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen. Vor allem auf das Medikationsmanagement haben die Kostenträger ein Auge geworfen. Der Haken: Sie wollen die Apotheken dafür nicht bezahlen, sondern die finanziellen Mittel aus den Wirtschaftlichkeitsreserven frei machen, die ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums im Jahr 2017 vermeintlich aufgedeckt hatte.
Die Kooperation unternehmensnaher Krankenkassen (kuk) macht sich für die Einführung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen stark. In einem fünfseitigen Papier beschreibt die Kooperation, an der neben den IKKen und BKKen auch die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau beteiligt sind, wie sie sich die Ausgestaltung vorstellt. Das Papier ist bereits im Dezember 2019 entstanden, wurde jetzt aber erst bekannt. Zuerst hatte die „Ärzte Zeitung“ daraus zitiert.
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Aus der Sicht der kuk „verlangt die Sicherstellung der Versorgung in diesen Regionen ein gemeinsames und lösungsorientiertes Agieren von Apothekerschaft und Krankenkassen“. Die mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vorgesehenen neuen pharmazeutischen Dienstleistungen böten diesbezüglich ein erstes Handlungsfeld, schreiben die Kostenträger in dem Papier, das DAZ.online vorliegt. Vor allem bei der Arzneimitteltherapiesicherheit sollen die Apotheker demnach ihre Kompetenzen einbringen. „Hier bieten sich bislang noch nicht umfassend genutzte Potentiale, die durch eine engere Einbindung der Apotheker, auch durch eine frühzeitige Rücksprache mit dem Arzt, gehoben werden könnten.“ Ärzte und Apotheker sollten zum Wohle des Patienten bei der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement ihre interprofessionelle Zusammenarbeit stärken, betonen die Kassen.
Arzt und Apotheker sollen zusammenarbeiten
Dem Papier zufolge muss das Medikationsmanagement „im Zusammenspiel zwischen Apothekern und Ärzten“ ablaufen. Denn: „Apotheker haben im Gegensatz zu Ärzten bestenfalls auch Informationen über nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ein Patient einnimmt, und können somit umfassend beraten.“ Vorbild könnte die sogenannte Brown-Bag-Analyse sein, die bereits in einigen anderen Ländern genutzt werde. „Auf Wunsch des Patienten können auch Laborwerte und Diagnosen bei den behandelnden Ärzten durch den Apotheker erfragt werden.“ Auch das Einbeziehen von Angehörigen in die Gespräche zur Medikation sowie unter bestimmten Bedingungen Hausbesuche durch die Apotheker halten die Autoren für sinnvoll.
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