Lockerungsmaßnahmen: Welche Auflagen für Friseure in Corona-Zeiten gelten

Endlich können Friseure ihre Arbeit wieder aufnehmen: Ein Schutzstandard regelt nun, unter welchen Vorgaben Friseursalons ab Mai öffnen dürfen.

Zu den verpflichtenden Maßnahmen zählen unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Friseure und Kunden, heißt es in dem Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Demnach sind Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege vorerst nicht erlaubt.

Weiterhin soll in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden – etwa indem man die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt.

Nach einer zeitweisen Schließung wegen der Corona-Pandemie dürfen Friseursalons ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Nachvollziehbarere Kundenkontakt

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ist von der Wirkung des neuen Standards überzeugt: „Wir sind sicher, dass der neue Arbeitsschutzstandard sichere Friseurdienstleistungen in der Pandemie garantiert“, sagte Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Verbands.

Indem zum Beispiel das Waschen der Haare jedes Kunden vorgeschrieben wird, sollen mögliche Viren dort abgetötet werden.

Dass Kunden ihre Kontaktdaten bei den Friseursalons hinterlassen sollen, ist laut Müller ebenso wichtig für die Sicherheit. So könnten Infektionsketten nachvollzogen werden.

„Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind“, heißt es dazu in dem Arbeitsschutzstandard. Ob der Standard ab Mai auch eingehalten wird, sollen laut Müller dann Ordnungsämter und die Berufsgenossenschaft kontrollieren.

Deutsche Presse-Agentur (dpa)

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