Das Versprechen war groß: Ein Bluttest, der Brustkrebs aufspüren kann und schon in wenigen Monaten auf den Markt kommen soll. In der Pressemitteilung des Universitätsklinikums Heidelberg war von einem „Meilenstein in der Brustkrebsdiagnostik“ die Rede. Die Entwicklung wurde als „Weltsensation“ gefeiert. Inzwischen ist klar: Die Versprechungen waren überzogen. Die Uniklinik hat bereits Strafanzeige gestellt und zieht nun auch erste personelle Konsequenzen.
Der Geschäftsbereichsleiter Recht und Drittmittelmanagement der Klinik, Markus Jones, ist vorübergehend von seinen Aufgaben entbunden. Er ist außerdem Geschäftsführer der Firma Technology Transfer Heidelberg (TTH), die mehrheitlich der Klinik gehört und für die Ausgründung von Unternehmen aus dem Klinikum zuständig ist. Dazu gehört auch die Heiscreen GmbH, die für die Vermarktung des Bluttests gegründet worden war. Auch dort war Jones bereits Geschäftsführer.
Der Aufsichtsrat der Klinik begründete die Freistellung damit, dass Jones in die Aufklärung der Sachverhalte verwoben sei und deshalb Interessenkonflikte bestehen können. Die Freistellung könne aber zurückgenommen werden. Zuvor hatte die „Rhein-Neckar-Zeitung“ darüber berichtet.
Schon kurz nach der Veröffentlichung regte sich heftige Kritik an der PR-Kampagne. Denn bisher haben die Forscher das Produkt nur auf einem Kongress vorgestellt, wissenschaftliche Studien liegen nicht vor. Der Test ist eine sogenannte Liquid Biopsy (Flüssigbiopsie). Dabei wird in Körperflüssigkeiten wie Blut, Urin oder Speichel nach Botenstoffen oder Tumorzellen gesucht, um so eine Krebserkrankung zu entdecken oder genauer zu charakterisieren. Noch ist aber nicht klar, wie zuverlässig der Test Brustkrebs im Frühstadium erkennen kann. Eine Markteinführung noch in diesem Jahr ist daher utopisch. (Mehr dazu lesen Sie hier).
Die Uniklinik hat sich mittlerweile für das Vorgehen entschuldigt. Eine externe Expertenkommission soll die Vorgänge aufklären. Auch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim ermittelt. Allerdings ist noch nicht bekannt gegen wen. Zu Einzelheiten und den konkreten Straftatbeständen gibt es bislang keine Angaben.
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