Neues Gesetz: Ihr Arzt darf Ihnen bald eine App verschreiben

Die Gesundheit wird digital: Apps für den Blutdruck, Online-Sprechstunden und das elektronische Rezept sind auf dem Vormarsch. Das Bundeskabinett stellte am Mittwoch mit einem Gesetzentwurf wichtige Weichen für solche Neuerungen.

Gesundheits-Apps

Ärzte können künftig digitale Anwendungen wie Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck verschreiben. Die Anwendungen, die Ärzte verordnen können, sollen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft in einer ersten Stufe Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Die Anwendungen werden dann ein Jahr lang von der Krankenkasse erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.

Online-Sprechstunden

Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden. Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. 

Elektronischer Arztbrief

Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen wird abgelöst durch digitale Kommunikation. Bislang erhalten Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, das zu ändern. Außerdem sollen Ärzte künftig mehr Möglichkeiten haben, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen. 

Krankenkassen-Beitritt

Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das auch auf elektronischem Wege tun. 

Heil- und Hilfsmittel

Sie sollen künftig auf elektronischem Weg verordnet werden. Das "digitale Rezept" für Medikamente wurde bereits in einem früheren Gesetzentwurf geregelt.

Telematik

Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Ärzte und andere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Diese ermöglicht eine Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte. 

Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 anschließen lassen. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang einem Prozent ab dem 1. März 2020 auf 2,5 Prozent erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.

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