Zyto-Apotheker fordern Neuregelung zu unvermeidbaren Verwürfen

Die in der „Arbeitsgemeinschaftparenterale Zubereitungen“ engagierten Apotheker haben eine konkreteVorstellung, wie es mit der Hilfstaxe weitergehen soll: Sie fordern eineHerstellpauschale von 130 Euro und einen Aufschlag von 4,2 Prozent auf denvereinbarten Wirkstoffpreis. Bei einem Arbeitstreffen in der vergangenen Woche standüberdies das Thema Verwürfe im Mittelpunkt. Die AOK Bayern fährt hier eine harte Liniegegenüber zubereitenden Apothekern, die diese nicht länger hinnehmen wollen.

Am vergangenen Mittwoch trafensich in Nürnberg Vertreter von 17 zubereitenden Apotheken unterschiedlicherGröße, um über aktuelle Probleme der Apotheken, die über einen Reinraum verfügen, zu sprechen. Zudiesem Treffen geladen hatten die Zyto-Apotheker Dr. Thomas Wellenhofer(Freilassing) und Dr. Franz Stadler (Erding), die beiden Initiatorender Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu). Die angereistenApotheker kamen überwiegend aus Bayern, aber auch aus anderen Bundesländern.

Im Mittelpunkt des Treffensstanden zwei Themen: Verwürfe und die Hilfstaxe. Stadler berichtete über einGespräch, das er kürzlich mit einem Vertreter der AOK Bayern zur Verwurfsproblematikgeführt hat. Die AOK Bayern gehört zu den Kassen, die in Sachen unvermeidliche Verwürfebesonders scharf aufgestellt ist. Geht es darum, für nicht verbrauchte Restevon Zytostatika zu zahlen, verweigert sich die Kasse immer wieder mit Hinweisauf längere Haltbarkeiten.

Die Vereinbarungen zu unvermeidlichen Verwürfenzwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) in derAnlage 3 Anhang 1 der Hilfstaxe, interessiert sie wenig. Sie meint: Es kommeauf die tatsächliche chemisch-physikalische Stabilität der Anbrüche an – unddiese sei nach den einschlägigen fachlichen Informationen und Erkenntnissen zubemessen und nicht nach der Hilfstaxe. Erstinstanzliche Gerichtsentscheidungenhaben der AOK-Auffassung bereits widersprochen. Doch ein höchstrichterlichesUrteil steht noch aus.

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