Am morgigen Freitag wird sich das Bundesratsplenum mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz beschäftigen. Darin enthalten ist nicht das Rx-Versandverbot – obwohl es im Koalitionsvertrag aufgeführt ist. Vielmehr will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Versandhandelskonflikt mit einem Rx-Boni-Verbot im SGB V lösen. Bei einem Treffen des Apothekerverbandes Nordrhein ließ die BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) nun durchblicken, dass das Bundesjustizministerium ein Rx-Versandverbot blockiert hätte.
In ihrer Rede auf dem Sommerempfang des Apothekerverbandes Nordrhein am gestrigen Mittwochabend erklärte BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) laut einer Mitteilung des AVNR, dass sie überzeugt davon sei, dass der im aktuellen Gesetzgebungsverfahren „eingeschlagene Weg zur Sicherstellung der Gleichpreisigkeit über das SGB V auch mit Blick auf die Abstimmung mit der EU-Kommission“ der einzige Weg sei, um eine europarechtlich tragfähige Lösung zu finden. Zum Rx-Versandverbot wies sie auch darauf hin, dass das „Bundesjustizministerium in der Ressortabstimmung ein solches Verbot europarechtlich für nicht durchsetzbar erklärt habe“, heißt es in der Mitteilung.
Diese Äußerung erstaunt etwas, denn schon lange vor der Ressortabstimmung hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) klargestellt, dass er als Minister kein Rx-Versandverbot einbringen wolle. Schon im Dezember des vergangenen Jahres hatte Spahn die ABDA-Mitgliederversammlung besucht, um den Apothekern mitzuteilen, dass es statt eines Rx-Versandverbotes eine Regelung über das SGB V geben werde. Die Ressortabstimmung der Referentenentwürfe fand dann später statt – und ausschließlich auf Basis des Rx-Boni-Verbotes.
Weiss: Wir werden die Marktanteile der Versender beobachten
Weiss machte laut AVNR zudem deutlich, wie wichtig die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort sei. Sie versprach den Apothekern „die Anteile von ausländischen Versandhändlern gemäß gesetzlicher Regelung sehr genau zu beobachten“. Auch die geplante Einführung des E-Rezeptes soll die Staatssekretärin angesprochen haben. Weiss wies auf die Formulierung im Entwurf der Reform hin, dass das Makeln der E-Verordnungen verboten werden soll. „Die freie Apothekenwahl muss gewährleistet bleiben!“, betonte die Staatssekretärin.
Weiss erwähnte laut AVNR auch weitere Punkte in der Apothekenreform, so etwa die pharmazeutischen Dienstleistungen, die Wiederholungsrezepte und die Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Zum letztgenannten Punkt betonte sie, dass es nicht darum gehe, die Zuständigkeiten von Arzt und Apotheker aufzuweichen.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen