Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte am Donnerstagabend, die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werde sich verzögern. Sein Ministerium will dazu offenbar nichts sagen – und verweist am Freitag an das Arbeits- und Sozialministerium.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war am Donnerstag beim Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu Gast. Gemeinsam debattierten sie – wie berichtet – über aktuelle Herausforderungen der Gesundheitspolitik. Es ging um die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, die Corona-Pandemie, aber auch um die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die technischen Pannen bei der Telematikinfrastruktur. „Ich habe das E-Rezept und die eAU erstmal gestoppt“, sagte der Minister. „Was noch nicht zu 100 Prozent ausgereift ist, kann man nicht in die Fläche bringen.“ Lauterbach wolle vorerst nur Funktionen in die Versorgung bringen, die einen „echten Nutzen“ für Ärzte und Patienten haben. Damit vollzieht er einen Strategiewechsel. Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU) habe „offenbar viele Strukturen sehr schnell ausgerollt, um zu zeigen, was möglich ist“.
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Dass Lauterbach nach dem Start des E-Rezepts jetzt auch den der eAU nach hinten verschiebt, wollte sein Haus nicht kommentieren. Das BMG ließ eine Anfrage der DAZ am Freitag dazu unbeantwortet und verwies an das Arbeits- und Sozialministerium (BMAS). Von dort heißt es schriftlich: „Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen die Pilotphase für den Abruf der eAU-Daten von den Krankenkassen durch die Arbeitgeber um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.“ Damit bleibe sowohl den großen Arbeitgebern genügend Zeit, ihre innerbetrieblichen organisatorischen Anpassungen abzuschließen, wie auch den Ärzten, die notwendige technischen Einrichtungen für die elektronische Übermittlung der Daten an die Krankenkassen zu implementieren. „Die Verzögerungen im Verfahren sind auf die Behinderungen durch die Pandemie zurückzuführen. Der Deckungsgrad bei den Ärzten liegt hier zu Anfang des Jahres 2022 bei rund 60 Prozent. Die bisherigen Abrufe im Testverfahren laufen zufriedenstellend, sodass mit einem problemlosen Start in das verpflichtende Verfahren zum 1. Januar 2023 erwartet wird.“
Die Gematik verweist auf Nachfrage der DAZ an das BMG, „weil wir nicht der Absender der Information sind. Nur so viel vielleicht vorweg: Es bezieht sich lediglich auf das Arbeitgeberverfahren“, heißt es schriftlich. Telefonisch bestätigt eine Sprecherin, dass es ein entsprechendes Schreiben des BMG gegeben hat, „dass wir in Kopie auch erhalten haben“.
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