vdek: Im Einzelfall über Retaxationen entscheiden

Der neue Rahmenvertrag erhitzt die Gemüter der Apotheker.Derzeit sorgt insbesondere die DAK für Furore im Apothekerlager: Die Kassehatte DAZ.online mitgeteilt, dass sie eine generelle „Friedenspflicht“ für denneuen Vertrag ablehne – auch weil ihr Dachverband, der Verband der Ersatzkassen(vdek), dies so sehe. Der vdek meldet sich nun selbst zu Wort und erklärt: DiePrüfprozesse bei den Kassen seien programmiert, deshalb sei ein generellesAbsehen von Retaxationen nicht möglich. Allerdings wolle man in Einzelfällenmit den Apothekern reden.

Im neuen Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gibtes keine Übergangsregelungen. Das Regelwerk, in dem wichtige neue Regelungenzur Arzneimittelauswahl enthalten sind, gilt ohne Ausnahmen seit dem 1. Juli. Trotzdemhatte der Deutsche Apothekerverband um eine einmonatige „Friedenspflicht“für einige Fallkonstellationen gebeten.

Was aber passiert beispielsweise mitVerordnungen, die noch im Juni in der Apotheke vorgelegt, aber erst im Julibeliefert wurden/werden? Gilt dort schon der neue Rahmenvertrag oder seine„alte“ Version? Dem Vernehmen nach hatte der DAV außerdem eine Liste miteinigen Neuerungen zusammengestellt, die möglicherweise in der Software zumStichtag noch nicht vollständig umgesetzt werden könnten.

Der GKV-Spitzenverband erklärte dazu: Man habe denMitgliedern diese zwar empfohlen – ob sich die einzelnen Kassen daran halten,sei allerdings unklar. DAZ.online fragte stichprobenartig bei einigen Kassennach. Die TK, die Barmer und die AOK Baden-Württemberg antworteten: Man habeVerständnis für die Wünsche der Apotheker und komme der Empfehlung für die vomDAV genannten Fallbeispiele nach. Anders aber ein DAK-Sprecher: „Der vdek lehnteine generelle Friedenspflicht ab, und dem schließen wir uns als DAK-Gesundheitan. Wir werden keinen generellen Retax-Verzicht vornehmen, da nur technischeSchwierigkeiten mit der neuen Software einen solchen rechtfertigen würden.Jedoch wird die DAK-Gesundheit prinzipiell Einzelfälle mit Augenmaß prüfen unddiese im Zweifel zu Gunsten der Apotheker berücksichtigen, bis die technischeUmsetzung überall vollzogen und praktikabel ist.“

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