Suizid-BtM im Gesundheitsausschuss

Sterbewilligen Schwerkranken darf in Extremfällen nicht derZugang zu einem Betäubungsmittel zum Suizid verwehrt werden. Dies entschied2017 das Bundesverwaltungsgericht. Doch das BfArM weist bislang jeden Antragvon Patienten, die eine solche tödliche BtM-Dosis erwerben wollen, ab – ganz imSinne des Bundesgesundheitsministeriums. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag ein Ende derbestehenden Rechtsunsicherheit. Am morgigen Mittwoch wird es hierzu eineExpertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages geben.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2017 entschieden,dass der Staat Schwerkranken im „extremen Einzelfall“ nicht den Zugang zu einemBetäubungsmittel verwehren darf, das eine würdige und schmerzloseSelbsttötung ermöglicht. Es gehöre zum grundgesetzlich verankerten allgemeinenPersönlichkeitsrecht, dass Schwerkranke entscheiden können, wie und wann sieaus dem Leben scheiden wollen.

Dieses Urteil kam im Bundesgesundheitsministerium (BMG) garnicht gut an. Im vergangenen Jahr wies BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe (CDU)das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an, Anträge vonBürgern, ein solches Suizid-BtM erwerben zu dürfen, abzulehnen. „Es kann nichtAufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche,verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb eines konkretenSuizidmittels aktiv zu unterstützen“, schrieb er im Juni 2018 anBfArM-Präsident Prof. Karl Broich. Schon zuvor hatte der ehemaligeBundesverfassungsrichter Udo Di Fabio im Auftrag von BfArM/BMG ein Gutachtenerstellt, das zu dem Ergebnis kam, das Urteil sei „verfassungsrechtlich nichthaltbar“.

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22 Antragsteller bereits verstorben

Die Situation ist heikel. Immerhin fordert dieBundesregierung eine Behörde aktiv auf, ein höchstrichterliches Urteil zuumgehen. Was die Sache nicht einfacher macht: Ein Arzt macht sich nach § 217Strafgesetzbuch (geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe) strafbar, wenn er wiederholt bei einemSuizid assistiert. Und auch die zuständigen Mitarbeiter des BfArM verwirklichenmöglicherweise diesen Straftatbestand, wenn sie Anträge positiv bescheiden. Wieder Tagesspiegel am heutigen Dienstag berichtet, hat die Behörde mittlerweile93 von insgesamt 123 vorliegenden Patienten-Anträgen abgelehnt. Einen positivenBescheid habe es in keinem einzigen Fall gegeben. 22 suizidwilligeAntragsteller seien in der Wartezeit verstorben.

FDP fordert gesetzliche Klarstellung

Für die FDP-Bundestagfraktion ist dieser Zustand für diewartenden Schwerkranken nicht haltbar – einige müssten in Betracht ziehen,Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen. Die Fraktion fordert daher in einem Antrag eine gesetzlicheKlarstellung, „dass für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremenNotlage, die eine Selbsttötung beabsichtigen, der Erwerb einesBetäubungsmittels für eine Selbsttötung zu ermöglichen ist“. Mit dem Gesetzentwurfmüssten auch Wertungswidersprüche mit § 217 StGB aufgelöst werden. Und zudemmüsse ein Bescheidungsverfahren geschaffen werden, das eine sachverständigeärztliche Beurteilung vorsieht und gewährleistet, dass die Anträge inangemessener Zeit bearbeitet werden.

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