Quarantäne, Schnelltest, Genesenen-Nachweis: Das ändert sich ab 20. März in Deutschland

Bund und Länder kippen in weniger als zehn Tagen die letzten Corona-Beschränkungen. Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sollen dann ein Stück Normalität zurückbekommen. Der dritte Öffnungsschritt sorgt für viele Fragen, die jetzt Antwort suchen. FOCUS Online sagt, was ab 20. März gelten soll.

Ab 20. März werden alle „tiefgreifenden“ Corona-Maßnahmen aufgehoben. Impf-, Genesungs- und Testnachweise sollen dann im öffentlichen Leben keine Rolle mehr spielen. Ausnahmen sollen lediglich für Pflegeheime gelten. Außerdem bringen Bund und Länder einen Basisschutz auf den Weg.

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Was bedeutet „Basisschutz“?

Bundesländer sollen Schutzmaßnahmen einführen können, wenn die Infektionszahlen massiv ansteigen und dadurch das Gesundheitssystem stark belastet wird. Solche Hotspot-Gebiete sollen dann Corona-Maßnahmen einführen und die Lage regelmäßig anpassen.

Zudem soll im öffentlichen Leben die Maskenpflicht bleiben und auch die Abstände eingehalten werden. Das betrifft Innenräume wie Gastronomiebetriebe, Kinos, Theater, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Fitnessstudios, Supermärkte und den Einzelhandel insgesamt. Auch im Zug, im Bus, in der Trambahn und im Flugzeug soll die Maskenpflicht bleiben.

Das Ordnungsamt soll die Einhaltung kontrollieren.

Die Testpflicht soll offenbar durch eine Testempfehlung umgewandelt werden. Sie soll primär für Schulen und am Arbeitsplatz gelten.

Was passiert mit den kostenlosen Bürgertests?  

Die kostenlosen Bürgertests bleiben voraussichtlich bis mindestens 31. März. Danach sollen Betroffene die Tests aus der eigenen Tasche bezahlen. Entsprechende Verträge zwischen Betreibern und Kommunen laufen in vielen Kommunen diesen Frühjahr ab.  Für bestimmte Personengruppen und Risikopatienten soll der kostenlose Bürgertest aus der Apotheke weiterhin möglich sein.

Wo kann ich mich weiterhin testen lassen?

Wichtig zu wissen: Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests soll es weiterhin geben. Für bestimmte Personengruppen auch kostenlos. Zum Beispiel für Schüler, Mitarbeitende in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und wenn Symptome für eine Corona-Infektion sprechen. Unklar ist, ob auch ein negativer Selbsttest zu einer Kostenbefreiung führt. Hier muss die Politik noch Antworten liefern.

Anlaufstellen sollen, so Informationen die FOCUS Online vorliegen, Apotheken, Testzentren und Hausärzte bleiben. Für den überwiegenden Großteil sind Tests ab Anfang April wohl kostenpflichtig.

Im Oktober 2021 wurden kostenlosen Bürgertests ebenfalls kurze Zeit abgeschafft. Damals kostete der Antigen-Schnelltest rund 10 Euro. Für den PCR-Test musste man knapp 50 Euro bezahlen.

Muss ich ab 20. März in Quarantäne?

Wer ab 20. März positiv getestet wird, soll weiterhin in Quarantäne oder Isolation. Über die Dauer müssen sich Bund und Länder allerdings noch einigen. Bisher gilt die Quarantäne mindestens sieben Tage lang. Sie endet, wenn ein negativer PCR- oder Schnelltest vorliegt. Um sich freitesten zu lassen, müssen Betroffene ab dem fünften Tag symptomfrei sein. Wer sich nicht freitesten lässt, muss zehn Tage in Quarantäne bleiben.

FOCUS Online rät: Die Corona-Lage bleibt weiterhin dynamisch. Daher ist es ratsam, einen Quarantänenachweis beim Gesundheitsamt einzufordern. Dieses Dokument sollten Betroffene gemeinsam mit der Quarantäneaufforderung gut aufbewahren.

Muss ich meinen Impfnachweis dabeihaben?

Geimpfte werden den Impfnachweis seltener vorzeigen müssen. Im Kino, Theater, Hotel, im Restaurant, im Museum, Fitnessstudio oder bei sämtlichen Freizeitaktivitäten werden 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regelungen abgeschafft. Es gilt dann nur noch die Maskenpflicht und Mindestabstände.

FOCUS Online rät: Lassen Sie die CovPass- oder Corona-Warn-App weiterhin auf Ihrem Smartphone installiert. Bei iPhone-Geräten ist es ratsam, die App mindestens einmal die Woche zu öffnen. So dass sie nicht automatisch gelöscht wird. Apple löscht seit iOS 11 ungenutzte Apps in regelmäßigen Abständen.

Nehmen Sie Ihre Immunkarte oder Ihren Impfnachweis immer mit. Genesene sollten ebenfalls immer ihre Nachweise dabeihaben. 

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  • Lesen Sie auch: Kostenloses Tool – Hier können Genesene und Geimpfte sehen, wann Ihr Immun-Status abläuft

Kommt die Impfpflicht?

Unklar. Über die allgemeine Impfpflicht soll im April im Bundestag entschieden werden. Bundeskanzler Olaf Scholz hält am Ziel einer solchen Verpflichtung fest.

Die österreichische Regierung hatte wiederum die Aussetzung der Impfpflicht entschieden. Sie sei bei der aktuellen Omikron-Variante nicht verhältnismäßig, sagte etwa Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). In drei Monaten will Österreich aber neu entscheiden.

Was gilt auf Reisen?

Die Europäische Union hat die Gültigkeit des digitalen Impfzertifikats bis Mitte 2023 ausgeweitet. Dadurch können EU-Mitgliedstaaten bei Ein- und Ausreise Impf-, Genesenen- und Testnachweise verlangen. Die bisherige 3G-Regelung (also geimpft, genesen oder getestet) könnte vorerst bleiben. Für die Testung müssen Reisende dann aber selbst aufkommen. Bisher gelten auch kostenlose Bürgertest bei Flugreisen ins EU-Ausland.

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