Niederländische Behörden: Keine Inspektionen bei EU-Versendern in den vergangenen Jahren

Die Überwachung der beiden EU-Versender Shop Apotheke und DocMorris ist weiterhin ungeklärt. Im Dezember hatte DAZ.online darüber berichtet, dass die deutschen Arzneimittelbehörden nicht involviert sind. Auch eine Nachfrage des SPD-Europaabgeordneten Bernd Lange brachte kein Licht ins Dunkel. DAZ.online hat daher einen Fragenkatalog an die niederländischen Behörden geschickt, den die Überwachungsbehörde nun beantwortet hat. Demnach fand weder bei DocMorris noch bei der Shop Apotheke in den vergangenen Jahren eine Vor-Ort-Inspektion statt. Die Behörde begründet das mit Risikoabschätzungen und nicht vorhandenen Kapazitäten.

In die Debatte rund um die Überwachung der großen EU-Versender Shop Apotheke und DocMorris kommt keine Ruhe. Fakt ist: Im niederländischen Recht gelten für EU-Versender (Grenzapotheken) einige Ausnahmen von den strikten Überwachungsregeln, die sonst für niederländische Apotheken gelten. Denn solche Apotheken könnten die niederländischen Standards nicht erfüllen, da sie nach den Gesetzen und Vorschriften des anderen EU-Staates handeln müssten, heißt es auf der Internetseite der niederländischen Arzneimittelaufsicht. Solche Ausnahmen von der Überwachung können laut der Behörde aber nur erteilt werden, wenn „die Apotheke den Gesetzen und Vorschriften des EU-Mitgliedstaates entspricht, in dem der Patient lebt“. Und dazu benötige es ein Dokument der Überwachungsbehörden des jeweiligen Landes.

Erst im Dezember 2019 hatte DAZ.online darüber berichtet, dass sich die Bundesländer, die hierzulande für die Überwachung der Arzneimittelversorgung verantwortlich sind, über genau diese Frage ausgetauscht hatten. Doch bei der Umfrage zwischen den Länderbehörden zeigte sich, dass hierzulande bislang niemand in dieser Angelegenheit tätig geworden ist. In keinem Bundesland hat eine deutsche Arzneimittelbehörde einem EU-Versender ein Dokument ausgestellt, in dem es um Versorgungsanforderungen in Deutschland geht.

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Grund genug, um bei den niederländischen Behörden nachzufragen. Denn wenn die EU-Versender und die deutschen Behörden diesbezüglich nicht in Kontakt standen, müssten ja die niederländischen Behörden umso genauer hinschauen. Nach wochenlanger Wartezeit hat nun die niederländische Arzneimittelaufsicht mit einem langen Statement zur Kontrolle der EU-Versender geantwortet. Vielen konkreten Fragen gehen die Niederländer dabei aus dem Weg, weil man keine Angaben über die Überwachungsaktivitäten einzelner Apotheken mache. Man wolle lediglich versuchen, die „Arbeitsmethoden“ des Inspektorats zu erklären, heißt es weiter.

Was diese Arbeitsmethoden betrifft, erklärt die Behörde dann erneut, dass es „unter strengen Möglichkeiten“ gewisse Abweichungsmöglichkeiten von den Kontrollrichtlinien gebe. Diese gelten, wenn ein EU-Versender ausschließlich Patienten im EU-Ausland beliefert und nicht dem niederländischen Recht entsprechen kann, weil in dem anderen Land andere Regeln als in den Niederlanden gelten. Eine weitere Bedingung sei, dass man die Regulierungen des anderen EU-Staates befolge und dies – auf Nachfrage des niederländischen Inspektorats – mit Hilfe eines Dokumentes nachweisen könne.

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