Das Thema der Lieferengpässe treibt auch die Krankenkassen um. Die KKH beruhigt in einer Mitteilung, Privatpatienten würden bei knappen Arzneimitteln nicht bevorzugt und „niemand muss Angst haben, dass er seine Arzneimittel ab morgen nicht mehr erhält“. Meist gebe es ja wirkstoffgleiche Produkte. Ganz so einfach ist es aber nicht immer. Teilweise gibt es den Wirkstoff nicht oder nur im Original mit hohen Mehrkosten – wie bei Venlafaxin und Trevilor. Diese will die KKH aber nicht „pauschal“ bei alternativlosen Lieferengpässen übernehmen, wie DAZ.online erfahren hat.
Lieferengpässe sind derzeit mehr eine tägliche Regel als die absolute Ausnahme. Die Spannbreite der fehlenden Arzneimittel ist enorm – von Schmerzmitteln über Impfstoffe und Zytostatika bis hin zu Antidepressiva oder Antibiotika. Mal fehlt Metamizol, dann ist Ibuprofen knapp. Aktuell lässt Venlafaxin auf sich warten, und auch der Herpes-Zoster-Impfstoff Shingrix kommt nur häppchenweise in die Apotheke.
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Das Thema der Lieferengpässe treibt auch die Krankenkassen um. In einer Mitteilung bringt die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) Verständnis für die Patienten auf, wenn Arzneimittel fehlen: „Das verunsichert selbstverständlich Patienten“, so Sven Seißelberg, Apotheker bei der KKH. Die KKH beruhigt jedoch im nächsten Satz: „Aber niemand muss Angst haben, dass er seine Arzneimittel ab morgen nicht mehr erhält“.
Gesetzlich Versicherte nicht benachteiligt
Die KKH betont, Lieferengpässe träfen gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen: „Es gibt kein Sonderkontingent für Privatpatienten. Wenn ein Medikament nicht lieferbar ist, gilt dies für alle Versichertengruppen.“
Mehraufwand für Apotheker
Oftmals gebe es bei Lieferengpässen gleichwertige Alternativen, die die Therapie weiter sicherstellten, denn in der Regel verschreibe der Arzt einen Wirkstoff, für den es mehrere Produkte in der Apotheke gebe. Und weiter: „Der Apotheker kann beim Einlösen des Rezeptes je nach Rabattvertrag mit der Krankenkasse entscheiden, welches Präparat verfügbar ist und gegebenenfalls ein anderes Produkt an den Versicherten abgeben“.
„Für den Apotheker bedeutet dies mehr Aufwand in der Beratung des Patienten, weil er das gleiche Medikament eines anderen Herstellers finden muss. Für den Patienten ändert sich nur die Verpackung, die Wirkung bleibt die gleiche“, so Sven Seißelberg.
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