In Mecklenburg-Vorpommern haben Apothekerkammer und -verband in gemeinsamen Gesprächen mit dem Wirtschafts- und Gesundheitsministerium des Landes eine mögliche Hilfe für Apotheken eröffnen können, die von der AvP-Insolvenz betroffen sind. Wenn alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten scheitern, könnten insolvenzbedrohte Apotheker einen zinslosen Kredit für ein Jahr beantragen. Es geht also nur um besonders hart getroffene Apotheken – und doch ist das Signal deutlich positiver als im benachbarten Brandenburg.
Die zuständigen Ministerien in verschiedenen Bundesländern gehen unterschiedlich mit den Problemen der Apotheker aufgrund der AvP-Insolvenz um. Die Reaktion eines Abteilungsleiters im Brandenburgischen Wirtschaftsministerium hatte kürzlich Negativ-Schlagzeilen gemacht. Ganz anders sind dagegen die Erfahrungen der Apothekerorganisationen mit dem Wirtschafts- und Gesundheitsministerium im nördlichen Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern. Apothekerkammer und -verband Mecklenburg-Vorpommern berichteten gegenüber DAZ.online übereinstimmend von guten gemeinsamen Gesprächen mit dem Ministerium. Die Gesprächspartner hätten Verständnis für die Situation der Apotheker gezeigt. Nach Angaben von Verbandsgeschäftsführer Carsten Pelzer sind etwa 15 Prozent der Apotheken im Land betroffen. Ende 2019 gab es dort 395 öffentliche Apotheken.
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Das Ministerium habe den Apothekern zinslose Kredite der landeseigenen Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) für ein Jahr in Aussicht gestellt, erklärten Kammer und Verband gegenüber DAZ.online. Die Kredite seien auf maximal 200.000 Euro pro Inhaber begrenzt. Die GSA ist in Mecklenburg-Vorpommern für vielfältige finanzielle Förderungen des Landes zuständig. Allerdings erklärte Dr. Bernd Stahlhacke, Geschäftsführer der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, dass die Hilfen an sehr strenge Bedingungen geknüpft sind. Die betroffenen Apotheker müssten zunächst alle Finanzierungsmöglichkeiten bei ihren üblichen Partnern ausschöpfen, auch mit erhöhten Zinssätzen. Dies müssten die Apotheker nachweisen. Außerdem müssten sie ihre Kreditlinien offenlegen. Wenn dann noch eine Finanzlücke bleibe, springe die GSA mit dem zinslosen Hilfskredit ein.
Demnach geht es hier nicht darum Verluste auszugleichen, sondern drohende Insolvenzen und damit mögliche Lücken in der Arzneimittelversorgung zu verhindern. Ob in solchen Fällen auch längere Laufzeiten für einen Hilfskredit möglich sind, bleibt offen. Der Kammer ist bisher kein Fall bekannt, bei dem eine durch die AvP-Insolvenz geschädigte Apotheke bereits Geld von der GSA erhalten hat. Die Hürden für diese Hilfen sind offenbar sehr hoch. Doch schon die grundsätzliche Möglichkeit für eine an strenge Bedingungen geknüpfte Unterstützung ist ein großer Unterschied zu den Reaktionen aus Brandenburg.
Wenige Betroffene in Schleswig-Holstein
Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern sind dagegen in Schleswig-Holstein offenbar deutlich weniger Apotheken von der AvP-Insolvenz betroffen. Bei der Online-Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein am 24. Oktober erklärte Verbandsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich, dem Verband seien 18 betroffene Apotheken im Land bekannt. Ende 2019 gab es in Schleswig-Holstein 636 öffentliche Apotheken. Friedrich berichtete, der Verband befinde sich wegen der AvP-Insolvenz im engen Austausch mit anderen Apothekerverbänden.
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