Entscheidungen darüber, welche Arzneimittel in Deutschlandverschreibungspflichtig sind, fällt das Bundesgesundheitsministerium perVerordnung. Diese Verordnungen beruhen auf den Empfehlungen einesExpertengremiums, dem beim BfArM angesiedelten Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht. AusApothekersicht fällt auf: Die AMK ist in dem 22-köpfigen Gremium zwarvertreten, ein Offizinapotheker aber nicht – niedergelassene Ärzte hingegenschon. DAZ.online hat sich die Zusammensetzung des Gremiums angeschaut.
Welches Medikament sollte verschreibungspflichtig werden?Welche Präparate können aus derVerschreibungspflicht entlassen werden und ohne Rezept abgegeben werden? SogenannteRx- und OTC-Switches sind nicht nur für die Pharmaindustrie wichtig. Auch fürApotheker resultieren aus den Entscheidungen des Sachverständigenausschusseswichtige Umstellungen – nach einem OTC-Switch liegt die Beratungsverantwortungzu dem jeweiligen Arzneimittel ausschließlich in der Apotheke. Aber wer trifftsolche Entscheidungen?
Der Sachverständigenausschuss ist im Arzneimittelgesetzetabliert. Demnach muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Ausschuss perVerordnung einrichten. Zur Zusammensetzung heißt es im Gesetz: „Dem Ausschusssollen Sachverständige aus der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft,den Krankenhäusern, den Heilberufen, den beteiligten Wirtschaftskreisen und denSozialversicherungsträgern angehören.“ In der Verordnung ist dann Näheres zurZusammensetzung geregelt. Die zwölf stimmberechtigten Mitglieder werden vom BMGjeweils für fünf Jahre ernannt. Dazu gehören:
- zwei Hochschullehrer der Pharmakologie, davonein Hochschullehrer des Faches Veterinärmedizin und ein Hochschullehrer derKlinischen Pharmakologie,
- zwei Hochschullehrer der Pharmazie, davon einHochschullehrer des Faches Klinische Pharmazie,
- zwei Hochschullehrer des Faches Innere Medizin,davon ein Hochschullehrer des Faches Veterinärmedizin,
- ein Hochschullehrer des Faches Allgemeinmedizin,
- ein Hochschullehrer des Faches Kinder- undJugendmedizin,
- ein Hochschullehrer der medizinischen Statistikoder der Epidemiologie,
- ein Mitglied der Arzneimittelkommission derdeutschen Ärzteschaft,
- ein Mitglied der Arzneimittelkommission derTierärzte und
- ein Mitglied der Arzneimittelkommission derdeutschen Apotheker.
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