Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen sind ein zentraler Inhalt im Kabinettsentwurf zum VOASG. Bisher ist aber ungeklärt, welche Leistungen genau erbracht und wie die Apotheken für die einzelnen Leistungen honoriert werden sollen. Doch davon wird abhängen, ob die neuen Leistungen für die Apotheken überhaupt wirtschaftlich tragfähig werden. Dies zeigt eine ökonomische Analyse in der DAZ 38. Hier die wichtigsten Ergebnisse daraus.
Im Kabinettsentwurf für VOASG ist ein neuer Zuschlag von 20 Cent pro Rx-Fertigarzneimittelpackung für einen Fonds zur Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen vorgesehen. Ausgehend von den Erfahrungen mit dem Notdienstfonds wird dies jährlich 144 Millionen Euro einbringen. Das sind etwa 7.500 Euro pro Durchschnittsapotheke. Dies ist kein zusätzlicher Gewinn, weil neue Leistungen neue Kosten verursachen. Als betriebswirtschaftliche Vergleichsgröße bietet sich der Rohertrag an. Dieser beträgt durchschnittlich etwa 570.000 Euro pro Apotheke und würde um etwa 1,3 Prozent steigen. Dies kompensiert keine Einbußen an anderer Stelle. Dies passt auch nicht zu der kürzlich diskutierten These, mit dem VOASG werde den Apothekern der Verzicht auf das Rx-Versandverbot „abgekauft“. Denn eine Gegenleistung ist nicht erkennbar.
Vermutlich werden weniger als 144 Millionen Euro jährlich verteilt, weil ein Teil der Mittel zur Entwicklung technischer Hilfen für künftige Dienstleistungen verwendet werden könnte. Dies wurde bereits mehrfach gefordert.
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Schwerpunkt Pharmazeutische Dienstleistungen
Wirtschaftlich vorteilhaft: Honorierung etablierter Leistungen
Bei dem Geld, das tatsächlich zur Ausschüttung kommt, ist zu unterscheiden, ob damit bereits etablierte, ohnehin erbrachte oder ganz neue Leistungen honoriert werden. Gemäß der Begründung zum Kabinettsentwurf für das VOASG müssen die honorierten Leistungen „über die bestehenden Informations- und Beratungsverpflichtungen hinausgehen“. Doch zugleich wird im Kabinettsentwurf der besondere Betreuungsbedarf bei bestimmten Erkrankungen und bei körperlichen oder kognitiven Einschränkungen erwähnt. Ausführliche Beratungen in solchen Situationen finden seit jeher in Apotheken statt. Daher sollten zumindest einige solcher Leistungen künftig honoriert werden. Dies käme allen Apotheken zugute und würde praktisch wie eine Honorarerhöhung wirken. Wenn ein Drittel des verfügbaren Betrags für solche Leistungen aufgewendet würde, ergäbe dies durchschnittlich 2.500 Euro pro Apotheke und Jahr. Dies wären etwa 0,6 Prozent der Kosten einer Durchschnittsapotheke, also nicht einmal der Inflationsausgleich für ein Jahr.
Für die Apotheker ergibt sich daraus ein Dilemma: Je mehr Geld in bereits etablierte Leistungen fließt, umso mehr profitieren die Apotheken wirtschaftlich. Doch damit bleibt umso weniger Geld für die neuen Leistungen, die so große berufspolitische Erwartungen auslösen.
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