Rückruf: Fremdkörper in Grillbratwurst entdeckt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie der Bratwurst-Hersteller Salzbrenner KG mit Sitz in Hamburg warnen vor verschiedenen Sorten von Grillbratwürstchen, in denen sich Metallfremdkörper befinden könnten.
In der Rohmasse der Würste wurden bei beim Herstellungsprozess metallische Fremdkörper entdeckt. Die Salzbrenner KG kann deshalb nicht ausschließen, dass weitere Fremdkörper in die fertigen Würste gelangt sind. Von den betroffenen Produkten geht eine Gesundheitsgefahr aus. Die Grillbratwürstchen sollten nicht mehr verzehrt werden.
Welche Grillbratwürste sind betroffen?
Nach Angaben des Herstellers und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind folgende Bratwürste der Firma Salzbrenner KG vom Rückruf betroffen:
- Rostbratwürstchen 13 Stück a 40 Gramm, Chargennummer 10201331×90927;
- Grillbratwurst 10 Stück a 120 Gramm, Chargennummer 10201331×90929;
- Grill-Mix 10 Stück 50 Gramm, Chargennummer 10201331×90930;
- Grillbratwurst, 5 Stück a 90 Gramm, Chargennummer 10201331×90937;
- Grillbratwurst 5 Stück a 50 Gramm, Chargennummer 10201331×90938;
- Grillbratwurst 10 Stück a 112 Gramm, Chargennummer 10201331×90947;
- Grillbratwust 10 Stück a 120 Gramm, Chargennummer 10201331×90949.
Alle oben genannten Würste, die von dem Rückruf betroffen sind, haben die Mindesthaltbarkeitsdaten 01. September 2020 bis 04. September 2020. Darüber hinaus sind die Würstchen an der Identifikatiosnummer DE HH 00007 EG zu erkennen.
Wo wurden die Produkte verkauft?
Die Grillbratwürstchen wurden über verschiedene Lebensmittelhändler im Großraum Hamburg sowie in Teilen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein angeboten. Verbraucherinnen und Verbraucher, die die betroffene Ware bereits gekauft haben, können diese auch ohne Vorlage des Kassenbons in der jeweiligen Einkaufsstätte zurückgeben. Der Kaufpreis wird dort erstattet. (vb)
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