Bayerns Apothekerkammer lehnt den Spahn-Plan ab

Eine weitere große Apothekerkammer wird sich auf derABDA-Mitgliederversammlung am 17. Januar negativ zu den Apotheken-Plänen vonBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) äußern. Die Delegierten derBayerischen Landesapothekerkammer haben sich gestern in München getroffen, umüber das Paket zu beraten. In einem Resümee kommt die Kammer zu dem Schluss,dass der Spahn-Plan nicht zukunftsorientiert sowie rechtlich unsicher ist unddie Gleichpreisigkeit brechen würde.

Der Widerstand der Apotheker gegen die Eckpunkte für eineApothekenreform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wächst undwächst. Am gestrigen Mittwoch trafen sich mehrere Kammern und Verbände, um überdie acht Maßnahmen zu beraten. Dazu gehört bekanntlich ein Boni-Deckel fürEU-Versender, Änderungen am Botendienst, die Einbindung derArzneimittelpreisverordnung ins SGB V und mehrere Anpassungen amApothekenhonorar.

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ABDA gibt Kammern und Verbänden Bewertungshilfe

Bis zum gestrigen Mittwochabend mussten die 34ABDA-Mitgliedsorganisationen der Berliner Standesvertretung ihr Votum vorabmitteilen. Die ABDA hatte den Verbänden und Kammern dazu eine Bewertungshilfean die Hand gegeben, in der alle Maßnahmen detailliert dargestellt sind. DenABDA-Mitgliedern wird in dieser Bewertungshilfe Platz für Kommentierungen gegeben,auf der letzten Seite können die Kammern und Verbände die Auswirkungen desPaketes – beispielsweise auf die Rx-Preisbindung – auf einer Skala von 1 bis 10bewerten.

Die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer habensich genau an dieses Protokoll gehalten. Hier sind die einzelnen Bewertungender BLAK zu den acht Eckpunkten des Spahn-Plans:

  • Der Transport von Teilen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ins SGB  V. Das BMG will damit erreichen, dass die Einhaltung der Preisvorschriften Gegenstand des Rahmenvertrages wird, bei Missachtung sollen Sanktion drohen können. Die BLAK würde dieser Maßnahme zustimmen, wenn auch eine Erweiterung auf den PKV-Bereich eingebaut wird. Dazu sollen „vergleichbare gesetzliche Regelungen“ im Versicherungsvertragsgesetz etabliert werden. Außerdem fordert die BLAK eine rechtssichere Verankerung im SGB V als „Marktverhaltensregel“, damit Verstöße sozialrechtlich und wettbewerbsrechtlich geahndet werden können.
  • Die Einführung eines Boni-Deckels von 2,50 Euro für EU-Versender sowie die Marktevaluation, falls die EU-Versender einen Anteil von 5 Prozent erreichen. Komplette Ablehnung aus Bayern. Die BLAK weist darauf hin, dass die Forderung nach Gleichpreisigkeit komplett aufgegeben würde. Vielmehr wollen die Delegierten die Bundesregierung auffordern, eine erneute Vorlage der Sache beim EuGH zu unterstützen. Zur im Paket vorgesehenen 5-Prozent-Grenze heißt es, dass die Maßnahme rechtlich nicht umsetzbar sei, nicht geeignet sei, eine Gefährdung der Apotheken zu verhindern und ohnehin abgelehnt werde, weil man Rx-Boni schließlich auch ablehne.
  • Erhalt der freien Apothekenwahl. Unter anderem wurde diese Formulierung in die Eckpunkte aufgenommen, um festzustellen, dass es nach der Einführung von E-Verordnungen kein „Makeln“ der Rezepte geben darf. Die BLAK würde dem zustimmen, wünscht sich allerdings, dass die Maßnahme im Arzneimittelgesetz verankert wird, um die „potentiellen Adressaten“ besser zu erreichen. Auch hier fordert die BLAK eine Übertragung der Regel auf den PKV-Bereich.

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