Apotheken und Großhändler sind verpflichtet, Arzneimittelfür den durchschnittlichen Einwochen- beziehungsweise Zweiwochenbedarf vorrätigzu halten – nicht so die pharmazeutischen Hersteller. Auch über eine nationaleArzneimittelreserve verfügt Deutschland nicht. Angesichts der nichtabreißenden Lieferengpässe wäre dies sinnvoll, findet der Präsident derÄrztekammer Klaus Reinhardt.
„Gemeldete Lieferengpässe für Humanarzneimittel inDeutschland (ohne Impfstoffe)“: 479 Einträge umfasst die Engpass-Liste beimBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auch wennhierunter nicht ausschließlich Erstmeldungen zu Arzneimittelengpässen fallen, sondern auch Änderungs- und Löschmitteilungen, lässt die lange Liste erahnen, dass Arzneimittellieferengpässe ein durchaus relevantes Problem darstellen. Die Engpassliste beim BfArM bildet zudem längst nicht alle Arzneimittel ab, die derzeit knappsind, denn „die Meldungen erfolgendurch die Pharmazeutischen Unternehmer und basieren auf der im Pharmadialogerklärten Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen fürversorgungsrelevante Arzneimittel“, also sie sind rein freiwillig. Zusätzlich fehlen beim BfArM alle Engpässe, die es bei Impfstoffen gibt, diese werden separat beimPaul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst.
„Allgemeinheit“ sollte relevante Arzneimittel bevorraten
Die Engpässe treffen letztlich alle, die in die Arzneimittelversorgung involviert sind: Ärzte, Apotheker und Patienten. Der neue Präsident der Bundesärztekammer und Nachfolger von Frank Ulrich Montgomery, Klaus Reinhardt, schlägt Alarm. Seiner Ansicht nach muss auch der Staat für eine zuverlässige Arzneimittelversorgung sorgen. Er fordert: „Für relevante Medikamente sollte man eine nationale Arzneimittel-Reserve aufbauen, um die Versorgung der Bevölkerung jederzeit gewährleisten zu können.“ Welche relevanten Medikamente in welchem Umfang die „Allgemeinheit“ vorhalten sollte, könnten zum Beispiel „Krankenversicherungen, Ärzte, Politik und Pharmaindustrie gemeinsam festlegen“, sagte Reinhardt im Gespräche mit der Rheinischen Post.
Apotheken zum Arzneimittelvorrat verpflichtet
Im Gegensatz zu der pharmazeutischen Industrie und einer staatlichen Arzneimitteleserve, sind auch Großhändler sowie die Apotheken bereits jetzt schon verpflichtet, Arzneimittel vorrätig zu halten. Für Apotheken regelt dies die Apothekenbetriebsordnung in § 15 und § 30:
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