Chronische Sehnen- oder Fersenschmerzen belasten nicht nur den Bewegungsapparat, sondern oft auch das Portemonnaie. Immer mehr Patientinnen und Patienten entscheiden sich deshalb für eine Stoßwellentherapie – eine moderne, evidenzbasierte Methode, die in vielen Fällen Operationen oder langwierige Medikamenteneinnahmen vermeidet. Doch wie wird die privat zu zahlende Behandlung steuerlich eingeordnet? Dieser Beitrag beleuchtet sowohl die medizinischen Fakten als auch die wichtigsten Steueraspekte.
1 | Was passiert bei der Stoßwellentherapie?
Radiale und fokussierte Stoßwellen erzeugen gezielte Mikro-Impulse im schmerzhaften Gewebe. Das löst eine Mechanotransduktion aus: Zellen setzen Wachstumsfaktoren frei, es bildet sich neues Gefäßgewebe (Neovaskularisation) und degenerierte Fasern werden sukzessive ersetzt. Randomisierte Studien (u. a. Gerdesmeyer 2023, Liao 2024) belegen bei Plantarfasziitis eine Schmerzreduktion nach drei Sitzungen von durchschnittlich 60 % (VAS-Score) sowie eine deutliche Funktionsverbesserung nach zwölf Wochen.
2 | Typische Indikationen & Kostenrahmen
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Plantarfasziitis (“Fersensporn”)
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Tennis- bzw. Golferellenbogen
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Kalkschulter & Achillessehnenentzündung
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Jumper’s Knee (Patellaspitzensyndrom)
Der durchschnittliche Honorarsatz liegt, abhängig von Gerät (radial vs. fokussiert) und GOÄ-Steigerung, zwischen 80 € und 120 € pro Sitzung. Meist genügen drei Anwendungen im Wochenabstand. Bei Leistungssportlern oder stark belasteten Berufsbildern (Pflege, Handwerk) können zusätzliche Booster-Sitzungen sinnvoll sein.
3 | Steuerliche Einordnung: Außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten?
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Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)
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Voraussetzung: ärztliche Verordnung + Nachweis, dass Stoßwellentherapie medizinisch notwendig ist.
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Tipp: Vor Behandlungsbeginn ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes anfordern. Wird dies akzeptiert, können die Kosten oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung abgesetzt werden.
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Werbungskosten/Betriebsausgaben
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Nur möglich, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen Beruf und Therapie eindeutig ist (z. B. Profi-Sportler, Musiker mit Tennisarm).
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Hier genügt meist eine ärztliche Bescheinigung, die den Funktionsausfall und die berufliche Notwendigkeit dokumentiert.
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Keine Absetzbarkeit bei Lifestyle-Indikation
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Präventive Anwendungen „zur Fitness“ oder reine Leistungssteigerung ohne Krankheitswert sind nicht abzugsfähig.
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Praxis-Hinweis: Rechnungen unbedingt aufbewahren: Sie müssen den ICD-10-Code, das verwendete Stoßwellenverfahren und die GOÄ-Ziffern enthalten.
4 | Fallbeispiel aus München
Eine 34-jährige Läuferin litt seit Monaten unter Fersensporn, konnte ihr Training kaum fortsetzen. In der Hausarztpraxis am Romanplatz (München-Nymphenburg) erhielt sie drei fokussierte Sitzungen (2 000 Impulse, 0,20 mJ/mm²). Nach sechs Wochen war sie schmerzfrei und absolvierte ihren Halbmarathon.
Steuerlich: Da sie als Fitnesstrainerin arbeitet, erkannte das Finanzamt die Behandlung als Werbungskosten an – vollständiger Abzug möglich.
5 | FAQ: Häufige Fragen von Patient:innen
Frage | Kurzantwort |
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Übernimmt die GKV die Kosten? | Nur in Einzelfällen (z. B. kalkanealer Fersensporn nach Scheitern konservativer Maßnahmen); ansonsten Selbstzahler-IGeL. |
Muss ich die Rechnung sofort zahlen? | Ja. Für die Steuer genügt der Zahlungsnachweis (Kontoauszug). |
Zählt auch begleitende Physiotherapie? | Ja, wenn medizinisch verordnet; beide Posten separat aufführen. |
6 | Fazit & nächste Schritte
Stoßwellentherapie bietet eine schonende Alternative zu Operation oder Dauer-Medikation – wissenschaftlich belegt und innerhalb weniger Wochen wirksam. Mit der richtigen Dokumentation lassen sich die Kosten häufig steuerlich geltend machen.
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