Auch in Italien hat die Corona-Impfkampagne deutlich an Fahrt aufgenommen. Für Mai werden 17 Millionen und für Juni 25 Millionen Durchstechflaschen erwartet. Damit die Vakzine schnell unter die Leute kommen, sollen nun auch die Apotheker mitimpfen.
Nachdem die italienische Impfkampagne gegen COVID-19 die besonders gefährdete Altersgruppe der Über-65-Jährigen erreicht hat, bereitet das Land breite Massenimpfungen vor. Um das hohe Aufkommen zu bewältigen, sollen sich neben mehr Ärztegruppen nun auch die Apotheken an der Kampagne beteiligen. „Wir müssen Allgemeinmediziner und Apotheken stärker einbeziehen, damit die Intervention vom derzeitigen Notfallregime in eine strukturiertere Phase übergeht“, erklärt Francesco Paolo Figliuolo in einem Interview mit der Zeitung „La Stampa“.
Der General des italienischen Armeekorpses wurde Anfang März 2021 von Premierminister Mario Draghi zum außerordentlichen Kommissar für die Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ernannt und mit der Leitung der Impfkampagne betraut. „Wir haben schon viel getan, aber wir müssen das Tempo erhöhen“, sagt Figliuolo. „Mein Ziel ist es, bis Juni 500.000 Dosen pro Tag zu überschreiten.“
Schulung erforderlich, aber keine ärztliche Aufsicht
Nach dem Willen der Politik sollen die Apotheker Impfungen gegen COVID-19 ohne ärztliche Aufsicht nach den festgelegten Prioritäten ausführen dürfen. Näheres bestimmt eine Rahmenvereinbarung zwischen der Regierung, den autonomen Regionen und Provinzen sowie den Berufsverbänden Federfarma und Assofarma. Apotheken, die sich der Impfkampagne anschließen wollen, müssen dies mitteilen. Wer impfen will, vorher ein spezifisches Ausbildungsprogramm absolvieren, das vom Institut für Gesundheitsversorgung organisiert wird.
Mindestanforderungen an die Räumlichkeiten
Die Impfungen können gemäß der Rahmenvereinbarung sowohl in Pavillons im Außen- als auch im Innenbereich der Apotheke stattfinden. Im Innenbereich muss der Impfbetrieb allerdings räumlich getrennt vom normalen Apothekenbetrieb ablaufen. Auch außerhalb der Öffnungszeiten soll in den Apothekenräumen geimpft werden dürfen. Der Ort muss eine angemessene Größe haben, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können. Am Eingang müssen klare Anweisungen über die Zugangsmodalitäten und die maximale Anzahl von Personen, die Zugang haben, sowie die Verhaltensmaßregeln zum Schutz vor Ansteckung bereitstehen.
Zudem müssen Desinfektionsgele vorhanden und ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet sein. Weiterhin muss die Apotheke sicherstellen, dass der Bereich, in dem der Impfstoff verabreicht wird, nur wenige hochfrequente Kontaktflächen hat, die schnell desinfiziert werden können. Jeder an der Impfung beteiligte Mensch soll eine FFP2-Maske tragen. Für die Wartezeit von mindestens 15 Minuten zur Überwachung der geimpften Person sollen gegebenenfalls getrennte Räume im Freien genutzt werden können. Für Notfälle müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit der ärztliche Notdienst rasch zur Stelle ist. Die Impfstoffe müssen in Gefrierkühlschränken aufbewahrt werden, die ausschließlich zur Lagerung von Arzneimitteln mit ständiger Temperaturüberwachung bestimmt sind. Die Apotheken bekommen für die Dienstleistung eine Vergütung von 6 Euro pro Impfung.
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