Mit etwas Verspätung darf ab der kommenden Woche auch AEP COVID-19-Impfstoffe für Arztpraxen ausliefern. Der Pharmagroßhändler mit dem Zentrallager in Alzenau hat mit dem Phagro die hierfür nötige Vereinbarung getroffen. Seinen Kunden kündigt AEP an, die Bestellschnittstelle für die Impfstoffe bereits am Montag, dem 3. Mai, um 15 Uhr zu öffnen. Indessen hat das Bundesgesundheitsministerium die höhere Vergütung je abgegebenem Vial für Großhändler bis Ende Mai verlängert.
Nächste Woche können die Vertragsärzte bereits zum sechsten Mal COVID-19-Impfstoffe in den Apotheken bestellen. Und die Apotheken ordern diese sodann zum sechsten Mal bei ihren Großhändlern. Auch diesmal gibt es beim Bestellvorgang Neues beachten. So hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gestern informiert, dass die Bestellungen für die Erst- und Zweitimpfungen von nun an auf zwei separaten Formularen Muster 16 vorzunehmen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bestellungen für die Zweitimpfungen prioritär beliefert werden.
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In welchen Mengen nächste Woche bestellt werden kann und wie viele Impfdosen welchen Herstellers genau zur Verfügung stehen werden, ist im Moment noch nicht bekannt – man hat sich mittlerweile fast an kurzfristige Planänderungen gewöhnt.
Eine weitere Neuigkeit gibt es überdies für Apotheken, deren Hauptlieferant der in Alzenau ansässige Großhändler AEP ist. Bislang konnten bei diesem nämlich keine COVID-19-Vakzine geordert werden – denn AEP ist kein Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (Phagro). Und das war bis vor kurzem Voraussetzung, um bei der Versorgung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen überhaupt mitmachen zu können. So sah es auch eine „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 an Arztpraxen“ vom 1. April vor, die ausdrücklich nur von Phagro-Mitgliedern sprach. Demnach sollten Apotheken Impfstoff gegen COVID-19 „ausschließlich bei dem Mitgliedsunternehmen des PHAGRO bestellen, von dem sie hauptsächlich beliefert werden“. Sollte der Hauptlieferant kein Phagro-Mitgliedsunternehmen sein, sollte der ausschließlich bei dem Phagro-Mitgliedsunternehmen bestellt werden, von dem die Apotheken ansonsten überwiegend beliefert wird.
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Das hat sich mittlerweile geändert. Am 20. April wurde im Bundesanzeiger eine geänderte Allgemeinverfügung veröffentlicht – diese richtet sich auch an „Partnergroßhändler“ des Phagro – und ein solcher ist AEP mittlerweile. Die nötigen Vereinbarungen wurden getroffen und so kann es nächste Woche losgehen. Apotheken, die also für die Impfstoffbestellung bislang auf einen anderen Großhändler ausgewichen sind, obwohl sei hauptsächlich bei AEP bestellen, können nun also auf AEP zurückkommen.
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