ARZ Haan unterstützt Apotheken mit Ausfüllanleitung für Rezepte

Bereits am gestrigen Mittwoch berichtete DAZ.online über einen ABDA-Leitfaden für das Bedrucken der Rezepte für COVID-19-Impfstoffe. Das ARZ Haan stellt den Apotheken jetzt eine Ausfüllhilfe bereit, um sie bestmöglich zu unterstützen. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein weist derweil auf zwei Besonderheiten hin, die den Artikelstamm und das Kostenträger-IK betreffen.

Lange haben ABDA, Rechenzentren und Software-Anbieter um die Abrechnungsmodalitäten für COVID-19-Impfstoffe gerungen – seit gestern ist klar, wie Apotheken die Rezepte bedrucken müssen. In einem Leitfaden, über den DAZ.online bereits gestern berichtete, informiert die ABDA, was es dabei zu beachten gilt.

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Um den Apotheken unter die Arme zu greifen, hat das ARZ Haan hierfür eine Ausfüllhilfe entworfen, in der die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind. Der Leitfaden beschreibt den Prozess inklusive Bedruckungsbeispiele bei der Abrechnung der Vergütung der Apotheke sowie des Großhandels. Denn laut Coronavirus-Impfverordnung sollen die Offizinen das Großhandelshonorar gegenüber dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) geltend machen und anschließend an die Großhändler weiterleiten.

Das ARZ Haan betont, dass es sich bei der Abrechnung der Vakzinen um einen „manuellen Vorgang“ handelt und es bei einer verspäteten oder fehlerhaften Einreichung zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen kann. Damit das Rechenzentrum die Belege „abweichend vom Regelprozess“ zuordnen kann, bittet das ARZ Haan, die Impfstoff-Rezepte in der Rezeptsammelbox in den roten Umschlag für Formulare im Wert von 500 Euro oder mehr zu stecken. Die Ausfüllanleitung können Sie hier herunterladen.

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