Was darf ich eigentlich wo? Mit wie vielen Menschen kann ich mich treffen und um wieviel Uhr muss ich zu Hause sein? Es herrscht ohnehin schon große Verwirrung um die bestehenden Corona-Maßnahmen.
Mit dem Chaos könnte es in Zukunft weitergehen, wenn bestimmte Sonderregeln für Geimpfte hinzukommen. Restaurant- und Kinobesuche, Konzerte, Hotelübernachtungen, Taxifahrten, Flug- und Pauschalreisen – könnte das bald nur noch mit Impfpass möglich sein?
Der Deutsche Ethikrat lehnt das weiterhin ab. Erste Vorstöße in diese Richtung gibt es allerdings bereits: So hat das Ticket-Portal Eventim seine Systeme derart angepasst, dass sie einen Impfausweis einlesen können, sollten Veranstalter den Nachweis einer Covid-19-Impfung verlangen.
„Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen“, sagte Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg im Gespräch mit ‚Brisant‘.
Im ARD-Interview am 2. Februar lehnte Kanzlerin Angela Merkel Sonderregeln für Geimpfte zwar ab. Gleichzeitig lenkte sie jedoch ein, wenn sich nicht genügend Menschen impfen lassen wollen, müsse man überlegen, ob Nicht-Geimpften bestimmte Angebote verwehrt bleiben sollten nach dem Motto: „OK, wer das nicht möchte, der kann vielleicht bestimmte Dinge nicht machen“.
Sind Sonderregeln für Geimpfte rechtlich erlaubt?
Wir haben mit zwei Rechtsexperten darüber gesprochen, wie realistisch die Einführung von Sonderregeln für Geimpfte ist – und was Nicht-Geimpfte dagegen tun könnten.
Der Berliner Rechtsanwalt Roosbeh Karimi hält es für „sehr, sehr wahrscheinlich“, dass solche Sonderregeln früher oder später in Kraft treten – es etwa Flugreisen nur für geimpfte Passagiere geben wird. Er geht sogar davon aus, dass sie bereits gelten könnten, noch bevor alle Impfwilligen überhaupt die Möglichkeit hatten, an Impfstoff zu kommen.
Der Frankfurter Rechtsanwalt Benjamin Onnis glaubt hingegen nicht, dass es Sonderregeln für Geimpfte geben wird. „Ich würde mir keine Sorgen machen“, sagt er.
Frühestens in ein paar Jahren rechnet Onnis mit einer Corona-Impfpflicht als Pendant zur Masern-Impfung, die seit vergangenem Jahr an Schulen und Kindergärten gilt.
Kommen Sonderregeln für Geimpfte auf uns zu? Drei Szenarien
1. Nationalstaatliche Regelung
Die Bundesregierung kann Sonderregeln per Gesetz einführen. Sie kann beispielsweise beschließen, dass Hotels nur noch geimpfte Gäste beherbergen dürfen.
Hoteliers dürften sich dieser Anordnung dann nicht widersetzen. Gleiches könnte für Flugreisen und Konzerte gelten sowie für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn.
Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario?
„Das deutsche Recht kennt solche Regelungen erst seit 2019 wegen der Masern-Impfpflicht“, sagt Benjamin Onnis im Gespräch mit ‚FOCUS Online‘. „Daher kann man nicht komplett ausschließen, dass sie kommen werden.“
Zum jetzigen Zeitpunkt sei es allerdings „absolut unangemessen“, Menschen zu bevorteilen, die geimpft sind, da viele noch keinen Impfstoff bekommen konnten.
„Würde eine solche Regelung bereits jetzt erlassen werden, wäre das rechtswidrig. Denn nicht jeder hatte die Chance, sich impfen zu lassen. Man würde dann ohne eigenes Verschulden benachteiligt werden.“
Sonderregeln wären rechtlich erst dann haltbar, wenn jeder Zugang zu einer Impfung hatte, etwa in ein bis zwei Jahren, meint Onnis.
2. Privatrechtliche Regelung
Ohne entsprechendes Gesetz ist es jedem privaten Unternehmen selbst überlassen, mit wem es einen Vertrag abschließen möchte – welche Gäste ein Hotel empfängt oder welche Passagiere eine Airline transportiert. Vorausgesetzt: Kein Kunde darf diskriminiert werden.
Grundlage hierfür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es besagt: Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, Religion, Weltanschauung, seines Alters oder einer Behinderung benachteiligt werden.
Der Impfzustand eines Menschen ist gesetzlich allerdings nicht erfasst. Verweigert beispielsweise eine Airline den Transport einer nicht geimpften Person, gilt das nicht als Diskriminierung.
Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario?
Beispiele für eine solche privatrechtliche Regelung gibt es schon: Zum einen ermöglicht die Ticket-Plattform Eventim Konzertveranstaltern in Zukunft, vor dem Verkauf eines Tickets einen Impfausweis abzufragen.
Außerdem hat die australische Airline Qantas angekündigt, bald nur noch geimpfte Fluggäste auf ihren Langstreckenflügen mitzunehmen – und das ohne einen Erlass des australischen Parlaments.
Rechtsanwalt Roosbeh Karimi kann sich vorstellen, dass andere Fluggesellschaften nachziehen: „Genauso könnte in Deutschland die TUI oder Lufthansa sagen: Wir schließen nur noch Verträge mit Menschen, die einen Impfnachweis haben.“
Experte Benjamin Onnis bezweifelt jedoch, dass private Unternehmen ohne Druck der Regierung solche Sonderregeln erlassen: „Unternehmen wollen in der Regel so viele Kunden wie möglich haben. Wenn sie Nicht-Geimpfte ausschließen, machen sie weniger Umsatz. Wer ein Konzert nur für Geimpfte gibt, verdient weniger Geld.“
3. Nationalstaatliche Regelung in anderen Ländern
Sollten sich sowohl die Bundesregierung als auch deutsche Privatunternehmen gegen Sonderregeln für Geimpfte entscheiden, könnte es trotzdem sein, dass andere Länder solche Regeln beschließen – an die sich dann auch deutsche Reisende halten müssten.
Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario?
Entsprechende Regelungen gelten bereits für andere Krankheiten: Wer beispielsweise nach Uganda reisen möchte, muss eine Gelbfieberimpfung vorweisen können. Karimi vermutet: „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass es zum Beispiel für die Einreise nach Australien und Neuseeland eine Corona-Impfpflicht geben wird. Dagegen kann ich dann als Reisender nichts tun, außer dort nicht hinzureisen.“
Auch Onnis betont: Reisende sind verpflichtet, sich über die Einreisebedingungen des jeweiligen Urlaubslandes zu informieren.
Ist dort eine bestimmte Impfung vorgeschrieben, die der Reisende aber nicht vorweisen kann, kann ihm die Einreise verwehrt bleiben – und er bleibt auf seinen Reisekosten sitzen.
Noch keine Impfung? Was tun gegen Sonderregeln
Es gibt einige Gründe, wieso auch Menschen, die sich impfen lassen möchten, aktuell noch keine Dosis erhalten haben – sei es aufgrund einer Schwangerschaft oder weil der Impfstoff knapp ist und daher noch lange nicht jeder an der Reihe war.
Könnten Urlauber dann mit einer entsprechenden Bescheinigung, die etwa ihren Platz auf der Warteliste belegt, trotzdem reisen, auch wenn die Fluggesellschaft beschlossen hat, nur noch geimpfte Passagiere zu befördern?
Das hält Rechtsanwalt Karimi für unwahrscheinlich. „Privatrechtlich können Sie da nichts tun. Wenn Lufthansa ab morgen nur noch Buchungen von geimpften Personen zulässt, ist das so erstmal wirksam.“
Benjamin Onnis sieht allerdings ein Schlupfloch. Erlässt beispielsweise ein Veranstalter eigenständig die Regel, dass nur Geimpfte an einem Konzert teilnehmen dürfen, könnte eine „unangemessene Benachteiligung“ derjenigen vorliegen, die sich zwar impfen lassen wollen, aber noch keinen Termin bekommen haben. In dem Fall müsse man die AGB prüfen.
Was mögliche Sonderregeln für Reisen in 2021 bedeuten
Rückwirkend könne eine Regelung im privatrechtlichen Bereich übrigens nicht geltend gemacht werden, betont Karimi: „Wenn ich jetzt schon meine Reise für den Sommer gebucht habe und sich TUI oder Lufthansa entscheiden, nur noch geimpfte Menschen mitzunehmen, kann ich die gebuchten Leistungen weiterhin in Anspruch nehmen.“
Falls nationalstaatliche Regelungen im Zielland in Kraft treten, die eine Einreise verhindern, sollten Reisende zumindest von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen können, erklärt der Experte.
Er empfiehlt außerdem, derzeit lieber eine Pauschalreise zu buchen, also Flug, Hotel und Mietwagen als Kombi-Paket. Reiseveranstalter seien dann in der Pflicht, ihre Kunden über die jeweiligen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes aufzuklären und auf dem Laufenden zu halten.
Auch bei einer drohenden Insolvenz etwa der Fluggesellschaft sei es dann leichter, bereits geleistete Zahlungen zurückzuerhalten.
Dieser Artikel erschien zuerst auf Focus.de.
Focus.de Redaktion
Das Original zu diesem Beitrag „Vorteile für Geimpfte?: Das sagen Rechtsexperten zu Sonderregeln“ stammt von FitForFun.
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