Die 6 Euro Vergütung pro abgegebener Maske an Risikopatienten und Senioren wackeln: Insbesondere die Grünen kritisieren diese Vergütung als zu hoch. Und auch der CDU-Abgeordnete Dietrich Monstadt kündigte heute bei einer Debatte im Bundestag an, man prüfe derzeit eine Absenkung des Honorars. Einer Abgabe zum Selbstkostenpreis, wie von der Linksfraktion in einem Antrag gefordert, lehnte das Gros der Abgeordneten jedoch klar ab.
Aktuell bekommen die Apotheken 6 Euro je Maske, die sie auf Staatskosten abgeben. Das ist zu viel, meinen die Grünen: Die gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, nannte diese Vergütung in ihrer Höhe „geradezu absurd“. Es sei richtig gewesen, eine niedrigschwellige Verteilung von Schutzmasken an Senior:innen und Risikopatient:innen zu organisieren, sagte sie am heutigen Freitag bei einer Debatte im Bundestag. Allerdings sei dieses Instrument zu spät gekommen und „nicht gut gemacht“ gewesen.
Bereits kurz nach Bekanntwerden des Verordnungsentwurfs im Dezember hatte Klein-Schmeink federführend für ihre Fraktion eine Kleine Anfrage an die Regierung gerichtet, in der sie nachhakte, wie genau das BMG auf eine Vergütung von 6 Euro je Maske für die Apotheken komme. In der Antwort aus dem Ministerium, die seit Mittwoch vorliegt, heißt es unter anderem, man sei von einem durchschnittlichen Einkaufspreis von 4,29 Euro ausgegangen.
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Auch der aktuell geplante Weiterdreh, die Verteilung von Schutzmasken an Grundsicherungsempfänger, sei grundsätzlich zu begrüßen. „Wirksamer Schutz darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein“, betonte Klein-Schmeink. Sollte die am gestrigen Donnerstag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigte Verordnung jedoch ähnlich gestaltet sein wie jene vom 14. Dezember, werde das „sehr, sehr teuer“. Stattdessen brachte sie einen Festzuschlag ins Spiel, vergleichbar mit der Preisbremse, die Spahn im vergangenen Jahr für Corona-Antikörpertests eingeführt hatte.
Zur Erinnerung: Seit dem 8. Dezember 2020 waren die Preise für sogenannte Point-of-Care (PoC)-Tests auf SARS-CoV-2-Antigene nicht mehr frei kalkulierbar gewesen: Per Verordnung hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Beschaffungskosten auf maximal 9 Euro begrenzt, für Apotheken war ein Festzuschlag von 60 Cent je Test vorgesehen. Die entsprechende Verordnung hat das Bundesgesundheitsministerium kurz vor dem Jahreswechsel außer Kraft gesetzt, da die Marktsituation sich entspannt habe.
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