In ihrer Stellungnahme zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz fordert die ABDA, dass Apotheker nicht nur Corona-Schnelltests abgeben, sondern sie sogar selbst am Kunden anwenden dürfen sollten. Würden Sie solch einen Service anbieten? Machen Sie mit bei unserer Umfrage.
Das Coronavirus hält die Bundesrepublik in Atem. Heute hat das Robert Koch-Institut (RKI) erstmals mehr als 11.200 positiv Getestete innerhalb von 24 Stunden gemeldet – ein neuer Rekordwert hierzulande. RKI-Präsident Professor Lothar Wieler zeigte sich bei einer Pressekonferenz besorgt, was den weiteren Verlauf der Pandemie betrifft. Er appellierte an die Bevölkerung, die Schutzmaßnahmen wieder disziplinierter einzuhalten als in den vergangenen Wochen.
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Bereits in der vergangenen Woche war der Referentenentwurf eines dritten Bevölkerungsschutzgesetzes bekannt geworden. Darin ist vorgesehen, eine Ausnahme bezüglich des Arztvorbehalts bei Corona-Schnelltests einzuführen. Die ABDA plädiert in ihrer Stellungnahme zum Entwurf dafür, in diesem Zuge solche Tests auch in den Apotheken durchführen zu lassen – und zwar auf Kosten der Krankenkassen.
Doch was halten Sie als DAZ.online-Leser von diesem Vorstoß? Sind Sie grundsätzlich bereit, solch einen Service anzubieten, oder fürchten Sie eine Ansteckung im Team? Machen Sie mit bei unserer Umfrage und lassen Sie uns in den Kommentaren wissen, welche Voraussetzungen aus Ihrer Sicht erfüllt sein müssen, damit der ABDA-Vorschlag zum Erfolgsmodell werden könnte – denn die möglichen Bedingungen gilt es noch zu definieren.
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