ABDA wünscht sich Verfügbarkeitsabfrage per E-Rezept-App

Am morgigen Mittwoch steht die öffentliche Anhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) an. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) fordert eine rasche Einführung des E-Rezepts. Die Hoheit über die Entwicklung der App sieht der Verband bei der Gematik – anders als die ABDA, die diese Aufgabe gern beim DAV hätte. Auch was die Bestandsabfrage in den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken betrifft, hat die ABDA eine Position.

Vergangene Woche hatte die Gematik die Spezifikationen und ein erstes Konzept für die Umsetzung des E-Rezeptes vorgelegt. Dieses brachte eine Überraschung für die Apotheker mit sich: Geplant ist demnach, dass der Patient beim Erhalt einer elektronischen Verordnung per App die Bestände in den Apotheken prüfen können soll, um zu sehen, welche von ihnen sein Arzneimittel vorrätig hat. Dr. Florian Hartge, Produktionsleiter der Gematik, erläuterte das Vorhaben im Gespräch mit DAZ.online.

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Man muss schon sehr genau hinschauen, um die Haltung der ABDA zu dieser Idee aus ihrer Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz herauszulesen. Wörtlich heißt es darin: „Die einheitliche E-Rezept-App muss sicherstellen, dass (…) es jedem Versicherten möglich ist, eine unverbindliche und anonyme Verfügbarkeitsanfrage in einer Apotheke seiner Wahl zu platzieren“. Auf Anfrage von DAZ.online hatte die ABDA noch vergangene Woche geschrieben: „Der DAV als Gesellschafter der Gematik hat den veröffentlichten Konzeptentwurf innerhalb der dafür vorgesehenen Strukturen und Prozesse in vielerlei Hinsicht kritisch kommentiert. Eine direkte Einsicht in die Lagerbestände einzelner Apotheken ist in dem Konzeptentwurf allerdings gar nicht vorgesehen.“ Mehr war nicht zu erfahren, die ABDA verwies lediglich auf ihre Stellungnahme zum PDSG.

Wer soll die E-Rezept-App entwickeln?

Was die Ausgestaltung der E-Rezept-App betrifft, hat der DAV zudem eine eigene Anwendung entwickelt, mit dem Ziel, einen Wettbewerb um die Rezeptübermittlung bis zum Zeitpunkt der Einlösung weitgehend auszuschließen. Damit sollte eine Beeinflussung des Patienten bezüglich seiner Entscheidung für eine konkrete Apotheke verhindert und so die freie Apothekenwahl garantiert werden, begründete der DAV seine Initiative.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übertrug das Projekt jedoch der Gematik. Richtig so, findet der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der sich am gestrigen Montag auch noch einmal zum PDSG in einer Mitteilung äußerte. „Wir setzen auf die angekündigte schnelle Umsetzung über die Telematikinfrastruktur seitens der Gematik“, teilt der Verband mit. 

Die ABDA ist naturgemäß anderer Meinung: In ihrer Stellungnahme zum PDSG-Entwurf vom 20. Mai schreibt die Standesvertretung, sie erachte es nicht als zwingend, dass die Entwicklung und der Betrieb der E-Rezept-App Aufgabe der Gematik sein müssen. „Im Hinblick auf eine effiziente Ressourcennutzung könnte diese Aufgabe dem DAV übertragen werden, der zu diesem Zweck bereits eine entsprechende Web-App entwickelt hat, die derzeit in der Praxis erprobt wird.“

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