PKV-Verband warnt vor Aufweichung der Rx-Preisbindung

Was passiert, wenn man die „alte“ Rx-Preisbindung aus demArzneimittelgesetz streicht? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Nun mischt sichauch der PKV-Verband in die Diskussion ein und hält ein beeindruckendes Plädoyer fürdie Arzneimittelpreisverordnung und die festen Rx-Preise. Der Verband warnt:Wenn man die Rx-Preisbindung für Privatversicherte streicht, könnten auchandere Mechanismen kippen.

Seit Wochen dreht sich die apothekenpolitische Diskussionrund um das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz um einen Satz imArzneimittelgesetz, den der Bundestag 2012 beschlossen hatte. Mit dem Satzwurden EU-Versender verpflichtet, sich an die Rx-Preisbindung zu halten. DerEuGH erklärte ihn für nicht vereinbar mit der Warenverkehrsfreiheit, jetzt will das Bundesgesundheitsministeriumihn mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz streichen. Der Plan: Das Rx-Boni-Verbotfür alle Marktteilnehmer soll künftig im SGB V stehen. Klar ist aber: Das Boni-Verbotwürde dann nicht für Privatversicherte gelten.

Erstmals hat sich nun auch der PKV-Verband in dieseDiskussion eingemischt. In seiner Stellungnahme zum geplanten Apothekengesetzfreut sich der Verband mitnichten über die eventuell anstehenden, neuenBoni-Möglichkeiten. Vielmehr warnen die Arzneimittelexperten des PKV-Verbandesdavor, dass ein Wegfall des AMG-Satzes zur Rx-Preisbindung dazu führen könnte,dass andere Preismechanismen, die für die Privatversicherungen gelten, auchkippen könnten.

PKV: Apotheker könnten Preise auch erhöhen

Zunächst einmal warnt der Verband davor, dass Apotheker denWegfall der Rx-Preisbindung auch dafür nutzen könnten, die Abgabepreise fürPrivatversicherte zu erhöhen. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme zum geplantenApotheken-Stärkungsgesetz: „Es ist darauf hinzuweisen, dass aus demkurzfristigen Vorteil der Inanspruchnahme von potentiellen Boni mittel- undlangfristig ein Nachteil erwachsen kann, da die Nichtgeltung derArzneimittelpreisverordnung insgesamt zu einem höheren Preisniveau führenkönnte. Dies wäre im o.g. Sinne den Unternehmen und Versicherten der PKV nichtzumutbar.“

Doch der PKV-Verband sieht auch eine „kurzfristige“ Gefahr:Die Privatversicherer sorgen sich davor, dass sich mit dem Wegfall derRx-Preisbindung auch andere Rabatte erledigt haben könnte, insbesondere die 7-prozentigenHerstellerrabatte. Zur Erklärung: Seit Januar 2011 gilt der Herstellerrabattauch für Privatversicherer. Er wird aber nur dann gewährt, wenn ein Privatversicherterdie Rechnung  zur  Erstattung bei seiner Versicherung einreicht.Übernimmt er die Kosten wegen besonderer Vertragsvereinbarungen(Selbstbeteiligung, etc.) selbst, kommt der Rabatt nicht zum Tragen. Die Sorgedes PKV-Verbandes ist klar: Gelten keine festen Rx-Preise mehr, gibt es auchkeine Berechnungsgrundlage mehr für die Herstellerrabatte.

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