Krebspatienten sollen im Zweifelsfall besser nicht Auto fahren

Autofahrennach Medikamenteneinnahme kann ein Vabanque-Spiel sein. DerKrebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums weistonkologische Patienten besonders auf die möglichen rechtlichen Konsequenzenhin.

Krebskrankenehmen im Regelfall stark wirksame Medikamente. Zytostatika verursachen Übelkeitund Schwindel und beeinflussen die Reaktionsfähigkeit. Für monoklonaleAntikörper, die bei bestimmten Formen von Brust- und Magenkrebs verordnetwerden, sieht es nicht besser aus. Aber nicht nur Arzneimittel und ihreNebenwirkungen sollten die Betroffenen zum Anlass nehmen, das Auto besser stehenzu lassen. Ein Schwächeanfall, Übelkeit oder ein instabiler Kreislauf können imStraßenverkehr gefährliche Situationen auslösen, bei denen auch andere zuSchaden kommen können. Trotzdem können auch Krebspatienten nicht immer zu Hausebleiben, allein wegen der häufigen Arztbesuche. Aber wann darf man fahren undwann nicht?

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Keine Promillegrenze bei Medikamenten

„EtwasVergleichbares wie die Promillegrenze beim Alkohol gibt es für Medikamentenicht“, erläutert die Leiterin des Krebsinformationsdienstes des DeutschenKrebsforschungszentrums Susanne Weg-Remers. „Viele Arzneimittel zeigen starkeindividuelle Wirkunterschiede, so dass die Beeinträchtigung derFahrtauglichkeit nur geschätzt werden kann.“ Wegmann-Remers empfiehlt deshalb,auf den Rat des Arztes zu hören, zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderenVerkehrsteilnehmer.

Wie ist die Rechtslage?

Die Straßenverkehrsordnung verbiete dasAutofahren unter Einnahme von Medikamenten nicht, sofern diese notwendig seien undvom Arzt verordnet wurden, schreibt der Informationsdienst. Der behandelndeArzt müsse die Fahrtauglichkeit des Patienten beurteilen und ihn entsprechend aufklären.Rein juristisch betrachtet, könne er ihm das Fahren nicht untersagen. Wenn der Arztwisse, dass der Patient trotz Fahruntauglichkeit selbst fährt, könne er diesder zuständigen Führerscheinstelle melden. Es müsse es aber nicht. Spreche der Arzteine Warnung aus und lasse sich diese vom Patienten schriftlich bestätigen, sosoll der Patient danach für alles Weitere selbst verantwortlich sein. 

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