Kooperationsapotheker: Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung

Vor knapp einer Woche hat das Bundeskabinett den Weg freigemacht für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Im Anschluss hageltees zwar Kritik – doch es gab auch Zustimmung, nicht zuletzt von der ABDA. Auch beimBundesverband Deutscher Apothekenkooperationen meint man: Der Gesetzentwurfweist in die richtige Richtung. Der Verband kündigt bereits an, einModellprojekt für Grippeschutzimpfungen in der Apotheke erarbeiten zu wollen.

Der Entwurf für das Gesetz zur Stärkung derVor-Ort-Apotheken hat vorläufig den Segen des Bundeskabinetts. Was nun die angekündigtenGespräche mit der EU-Kommission bringen werden und was die anschließendenparlamentarischen Beratungen, muss sich weisen. Auch wenn es deutliche Kritikan den geplanten Regelungen gibt – ABDA-Präsident Friedemann Schmidt gab sich vergangene Woche einlenkendund betonte die positiven Aspekte und Chancen des Entwurfs. Weniger gelungeneRegelungen sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert werden.

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Nun hat sich auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen(BVDAK) mit deutlich positivem Tenor zu Wort gemeldet. DasApothekenstärkungsgesetz weise in dierichtige Richtung, heißt es in einer Pressemitteilung: „DieRahmenbedingungen für Apotheken habensich leicht verbessert und sollten aus Sicht des BVDAK nun dringend mit zukunftsfähigen Konzepten umgesetzt werden.“ Der BVDAK siehtin dem Entwurf auch viele seiner eigenen Anregungen aufgenommen.

So würdigt der BVDAK, dass das Bundesgesundheitsministeriumbeim neuen Rx-Boni-Verbot, das künftig im Sozialrecht verankert sein soll, dieBegründung nochmals nachgebessert hat, um sie europarechtlich möglichst gutabzusichern. Denn hier habe der Verband von Anfang an der Europafestigkeit derRegelung gezweifelt. „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erreichte damit zwar nicht die beste Lösung, jedoch begrüßtder BVDAK die Bemühungen um einen fairenWettbewerb zwischen Apotheke vor Ort und ausländischen Versandapotheken“, heißt es in der Meldung.Der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann sieht jedoch noch Diskussionsbedarf: „Die Arzneimittelpreisbindung sollte nicht nur für in- undausländische Versandapotheken, sondern genauso für gesetzlich Versicherte und Privatversicherte gelten.“

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