Impfen und Complianceförderung sollen Versicherungsleistung werden

Inder Schweiz soll es möglich werden, dass Apotheker kostenminimierendeLeistungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Abgabe einesArzneimittels stehen, ebenfalls von der obligatorischen Krankenversicherungvergütet bekommen. Bislang ist das nicht vorgesehen. Ein Ständerat aus dem KantonObwalden hat die Initiative mit einer „Motion“ auf den Weg gebracht.

DieSchweizer Apotheker können sich mal wieder über Unterstützung ausPolitikerkreisen freuen. Ständerat Erich Ettlin von der Fraktion derChristlichdemokratischen Volkspartei (CVP) hat eine Motion auf den Weg gebracht,die die Apotheker bei der Honorierung ihrer Leistungen durch dieGrundversicherung (OKP) besser stellen soll.

Miteiner solchen Motion erhältder Bundesrat (die Regierung) den Auftrag, einen Entwurf zu einem Erlass derBundesversammlung vorzulegen oder eine Maßnahme zu treffen. Motionen können vonder Mehrheit einer Kommission und während der Session von einer Fraktion odereinem Ratsmitglied eingereicht werden. Einer Motion müssen beide Räte, derStänderat, in dem die Kantone repräsentiert sind, und der Nationalrat, der dasSchweizer Volk vertritt, zustimmen. 

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Waswill Ettlin mit seiner Motion (Motion 18.4079), dieer am 28. September 2018 eingereicht hatte, konkret bezwecken? Bislang decktdas geltende Krankenversicherungsgesetz (KVG ausschließlich die„intellektuellen Leistungen“ der Apotheker bei der Abgabe bzw. beim Verkauf vonMedikamenten ab, die von Ärzten oder Chiropraktoren verschrieben werden. Apothekerkönnten Leistungen bei Behandlungen mit ärztlich verschriebenen Arzneimitteln aberauch wirtschaftlicher und effizienter machen, ohne dass sie diese zwingendselbst abgeben oder verkaufen, meint Ettlin. Mit der Motion „KostendämpfendeApothekerleistungen ermöglichen“ soll der Schweizer Bundesrat nun beauftragtwerden, das Krankenversicherungsgesetz so anzupassen, dass solche Leistungendurch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgegolten werdenkönnen.

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