Durchfallgefahr: Neuer Käse-Rückruf wegen Kolibakterien

Rückruf: Krankheitserregende Kolibakterien in Weichkäse nachgewiesen

Die niedersächsische Firma Ruwisch & Zuck – Die Käsespezialisten GmbH & Co. KG hat einen Rückruf für einen französischen Rohmilch-Weichkäse gestartet. In dem Produkt sind gesundheitsschädliche Kolibakterien nachgewiesen worden. Auch bei Lidl wird derzeit ein Käse wegen gefährlichen Durchfall-Erregern zurückgerufen.

Gesundheitsschädliche Bakterien in Rohmilchkäse

Das Unternehmen Ruwisch & Zuck – Die Käsespezialisten GmbH & Co. KG aus Hannover (Niedersachsen) ruft nach dem Nachweis gesundheitsschädlicher Kolibakterien einen französischen Rohmilch-Weichkäse zurück. Es handelt sich dabei um das Produkt Neufchatel AOP Artisan au lait cru des Herstellers ANSELIN. Betroffen von dem Rückruf ist der Käse in der 200-Gramm-Packung mit dem MHD 31.03.2019 und dem Identitätskennzeichen FR 76 567 002 CE.

Ein Unternehmen aus Niedersachsen ruft einen französischen Rohmilch-Weichkäse zurück. In dem Käse wurden gesundheitsschädliche Kolibakterien nachgewiesen. (Bild Printemps/fotolia.com)

Betroffenen Käse nicht verzehren

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seinem Portal „Lebensmittelwarnung.de“ berichtet, „wurden in dem betroffenen Produkt Shiga-Toxin bildende E.coli (STEC, syn. VTEC) nachgewiesen“.

Laut einem Kundenaushang kann dieses Bakterium schwere Erkrankungen verursachen „für alle Personen die dieses Produkt roh konsumieren“.

Die Firma bittet daher darum, diese „Produkte nicht zu verzehren und sie zu der Verkaufsstelle, wo sie erworben wurden zurückzubringen.“

Bei Symptomen unbedingt einen Arzt aufsuchen

Gesundheitsexperten zufolge können die nachgewiesenen Bakterien innerhalb einer Woche nach dem Verzehr von kontaminierten Produkten zu Durchfall (manchmal auch blutiger Durchfall), Bauchschmerzen und Erbrechen, mit oder ohne Fieber, führen.

„Diese Symptome können (5-8% der Fälle) eine schwere Nierenkomplikation hervorrufen, vor allem bei Kindern“, heißt es in dem Kundenaushang.

Verbraucher, die das genannte Produkt verzehrt haben und an den beschriebenen Symptomen leiden, „sollten ihren Arzt unverzüglich aufsuchen mit den Informationen wo und wann das betreffende Produkt gekauft wurde“, so das Unternehmen. (ad)

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