BAH fordert das grüne E-Rezept

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) gibt denApothekern Rückendeckung bei ihrer Forderung nach gesicherter Gleichpreisigkeitauch für PKV-Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. In seinerStellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz für den Bundesrat fordertder BAH überdies, dass die Selbstverwaltung der Apotheker, Ärzte und Kassenauch Regelungen für ein „grünes E-Rezept“ trifft. 

Auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hatgegenüber dem Bundesrat zu den Apotheken-Reform-Plänen der BundesregierungStellung genommen. Der Verband, der vor allem für die Selbstmedikation steht, begrüßtdie Intention des Gesetzgebers, durch die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken füreine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung Sorge zu tragen. Schließlichwill er sicher sein, dass es für seine „Waren besonderer Art“ eine kompetenteBeratung gibt.

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Verbesserungsbedarf sieht der BAH allerdings unter anderembeim elektronischen Rezept. Hierzu ist im Entwurf für dasApotheken-Stärkungsgesetz vorgesehen, dass die freie Apothekenwahl derVersicherten durch eine Klarstellung in § 31 Sozialgesetzbuch (SGB) V auch in Zeiten des E-Rezepts erhalten bleiben muss: Ärzte und Krankenkassendürfen sich hier nicht einmischen. Dasfindet der BAH sehr gut – doch er nutzt die Gelegenheit, seine Forderungunterzubringen, auch grüne und private Rezepte elektronisch zu „prozessieren“.Das grüne Rezept für OTC-Arzneimittel, das eher eine Merkhilfe für denPatienten ist, ist dem BAH seit eh und je eine Herzensangelegenheit – es darfaus seiner Sicht auch in der Diskussion um das E-Rezept nicht vergessen werden.

Konkret schlägt der BAH vor, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutschen Apothekerverbandund Spitzenverband Bund der Krankenkassen gesetzlich zu verpflichten, in denBundesmantelverträgen und im Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V auch für das grüne Rezept und das Privatrezept dieVerschreibung in elektronischer Form zu regeln.

Gleichpreisigkeit für alle!

Was die geplanten Regelungen zur Wiederherstellung derGleichpreisigkeit angeht, so treffen diese beim BAH auf Zuspruch. Der einheitlicheApothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei essenziellund gehöre zu den „maßgebenden Säulen“ des deutschen GKV-Systems, heißt es inder Stellungnahme. Eine Vielzahl sozialrechtlicher Instrumentarien zurErstattung von Arzneimitteln fuße auf dem einheitlichen Hersteller- undApothekenabgabepreis – etwa die Festbetragsregelung, die gesetzlichen Abschlägeder Apotheken und Hersteller, oder die Rabattverträge. Viele Regelungen gältenzudem analog für die private Krankenversicherung.

„Selbst eine nur teilweiseLockerung der Arzneimittelpreisbindung hätte erhebliche Konsequenzen und somiteine umfassende Überarbeitung des Sozialrechts zur Folge“, mahnt der BAH. Erplädiert daher für eine gesetzliche Regelung, nach derauch bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an PKV-Versicherte,Beihilfeberechtigte und Selbstzahler die in der Arzneimittelpreisverordnung festgesetztenPreisspannen und Preise einzuhalten sind. Wie das konkret geschehen könnte,lässt er allerdings offen.

Prinzipiell gut findet der BAH zudem die Regelung zuWiederholungsrezepten – sie stärke die heilberufliche Kompetenz des Apothekers.Ihm komme in diesen Fällen eine wichtige Rolle zu. Gerne ginge der BAH hiereinen Schritt weiter: Der Apotheker sollte zurTherapieerfolgskontrolle den Patienten im Rahmen der Wiederholungsverordnungpersönlich in Augenschein nehmen müssen, schlägt er vor.

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